| Klasse |
Erläuterung |
Mindestalter |
Vorbesitz einer
anderen Klasse erforderlich |
Gilt auch für
Klassen |
| A |
Krafträder
mit oder ohne Beiwagen |
18 / 25* Jahre |
nein |
A1, M |
| A1 |
Krafträder
mit einem Hubraum von nicht mehr als 0,125 l und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW |
16 Jahre |
nein |
M |
| B |
Kraftfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500
kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhängern) |
18 Jahre |
nein |
L, M |
| C |
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger) |
18 Jahre |
Klasse B |
C1, B, L, M |
| C1 |
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg
(auch mit Anhängern) |
18 Jahre |
Klasse B |
L, M |
| D |
Kraftfahrzeuge
zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger) |
21 Jahre |
Klasse B |
D1 |
| D1 |
Kraftfahrzeuge
zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen
(auch mit Anhängern) |
21 Jahre |
Klasse B |
B, L, M |
| L |
Zugmaschinen mit
einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
16 Jahre |
nein |
- |
| M |
Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45
km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l |
16 Jahre |
nein |
- |
| T |
Zugmaschinen mit
einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke |
16 Jahre |
nein |
M, L |
| Mofa |
Einspurige, einsitzige
Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h |
15 Jahre |
nein |
- |
Kranken-
Fahrstühle |
Nach der Bauart
zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte
Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle)
mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg
und einer Höchstgeschwindigkeit von 10 - 25km/h |
15 Jahre |
nein |
- |
(* 18 Jahre bei stufenweisem Zugang, 25 Jahre beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zwejährigen Frist beim Stufenführerschein)